Abmahngefahr bei Facebook
Nun wurden auch schon Abmahnungen aufgrund einer Funktion bei Facebook ausgesprochen, die beim Teilen einer URL eine dort hinterlegte Bilddatei als Vorschau anzeigt.
Die gleiche Vorgehensweise geschieht, wenn Sie auf Facebook z. B. Ihre Website oder eines der Angebote mit der Teilen-Funktion bewerben möchten.
Wenn hierbei nicht klar ist, wer die Lizenz(en) des dort angezeigten Bildes hat, kann dies ebenfalls schnell in einer Abmahnung enden.
Bitte betreiben Sie daher mit Bedacht Marketing über das soziale Netzwerk und informieren sich ausführlich über die beste Vorgehensweise sowie über die Konsequenzen.
Einen ausführlichen Bericht zu diesem Thema finden sie hier.
Kommentare sind geschlossen.