Impressumspflicht auf Facebookfanseiten
Im November letzten Jahres hat das Landgericht Aschaffenburg (mit Urteil vom 19. August 2011 · 2 HK O 54/11) bestätigt, dass auch Facebookseiten ein Impressum benötigen. Und zwar nicht irgendwo, sondern maximal zwei Mausklicks entfernt.
Es reicht nicht aus, einfach eine Infobox (Impressum App) zu bauen, denn diese sind auf Smartphones nicht sichtbar. Eine doppelte Absicherung, also Impressum App und Link im allgemeinen Infotext, wäre anzuraten.
Einen guten Artikel, der dieses Thema aufgreift, finden Sie unter:
http://allfacebook.de/policy/abmahnwelle-wegen-impressumsfehlern-sichern-sie-ihre-fanseite-in-5-min/
Die ersten Abmahnungen von Anwaltskanzleien flattern gerade in die Briefkästen deutscher Firmen. Bitte überprüfen Sie daher umgehend Ihre Impressumsangaben.
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